Reglement TransSwissRun 2026

BITTE LESEN SIE DIE WETTKAMPFREGELN, BEVOR SIE DAS VORANMELDEFORMULAR AM ENDE DER SEITE AUSFÜLLEN.

Für Fragen oder zusätzliche Informationen verwenden Sie bitte die Adresse: TransSwissRun@hotmail.com

Das Reglement wurde mit Genehmigung von Jean-Benoît Jaouen übernommen und angepasst, basierend auf dem der MiL'KiL 2022. Vielen Dank.

Artikel 1. „DIE TRANSSWISSRUN" (TSR)

Die erste Ausgabe der TransSwissRun fand vom 14. bis 21. September 2025 statt.

Obwohl die Teilnahme bescheiden war — 8 vorangemeldete Läufer, 6 am Start und 5 im Ziel — zeichnete sich die Veranstaltung durch eine Atmosphäre von Geselligkeit, Freundschaft und Respekt aus. Vor allem die grandiosen Landschaften und die herzliche Stimmung prägten das Erlebnis entlang der gesamten Strecke. Diese einzigartige Mischung trug zu einer aussergewöhnlichen Finisherquote bei, Ausdruck des Engagements und der inneren Stärke der Teilnehmenden.

Wie bereits die erste Ausgabe bleibt auch die TransSwissRun 2026 ihrem Geist treu: ein Nonstop-Ultramarathon, der erfahrene Läuferinnen und Läufer zusammenführt, die sich selbst und gegenseitig auf einer etwas mehr als 500 Kilometer langen Strecke messen möchten. Alle verpflichten sich, ein gemeinsames Regelwerk einzuhalten, das die persönliche Leistungsbereitschaft in einem fairen und solidarischen Rahmen fördert.

Nach Abschluss des Rennens werden die Ankunftszeiten derjenigen Teilnehmenden registriert und kommuniziert, die die gesamte Strecke absolviert haben.

Mehrere Erkenntnisse aus der ersten Ausgabe ermöglichen Verbesserungen für diese neue Austragung:

  • Korrektur des Streckenverlaufs, insbesondere durch das Vermeiden der Stadtgebiete von Genf und Bulle
  • Verpflichtung zur strikten Einhaltung der GPS-Route
  • Verstärkte und besser an die Bedürfnisse der Läufer angepasste Signalisation

Artikel 2. VERANTWORTUNG

Die Teilnehmenden starten freiwillig und eigenverantwortlich, in Kenntnis der Tatsache, dass sie sich auf für den Verkehr offenen Strassen bewegen. Jede Person hat selbst die Risiken einzuschätzen, ihren Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls bei ihrer Versicherungsgesellschaft zu überprüfen und zu entscheiden, ob sie vor dem Start eine medizinische Untersuchung durchführen lassen möchte.

Die Teilnehmenden müssen zwingend helle und reflektierende Kleidung tragen. Während der Dunkelheit sind eine Stirnlampe sowie ein rotes, blinkendes Rücklicht obligatorisch. Das Tragen einer Sicherheitsweste wird dringend empfohlen.

Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmenden das vorliegende Reglement und informieren ihre Begleitpersonen, die sie unterstützen. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder gesundheitlichen Problems während des Rennens kann weder von den Teilnehmenden noch von deren Rechtsnachfolgern irgendein Anspruch gegenüber einem Organisator oder einer Organisation, sei es eine natürliche oder juristische Person, geltend gemacht werden.

Der Organisator behält sich das Recht vor, eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer auszuschliessen, wenn sie oder er selbst oder das Umfeld ein unangemessenes Verhalten zeigt.

Artikel 3. START / ZIEL

Der Start erfolgt am Samstag, 25. Juli 2026, um 07:00 Uhr an der französisch-schweizerischen Grenze in Chancy (GE). Das Ziel befindet sich an der italienisch-schweizerischen Grenze in der Gemeinde Müstair (GR), bei einer theoretischen Gesamtdistanz von 503 Kilometern. Die Ziellinie schliesst 172 Stunden nach dem Startsignal, also am Samstag, 1. August 2026, um 11:00 Uhr. Es steht jedoch allen frei, ihre Strecke auch über diese 7 Renntage hinaus fortzusetzen.

Artikel 4. STRECKE

Diese über 500 km lange Strecke mit 10 000 Höhenmetern führt von der Gemeinde Chancy im Kanton Genf (Koordinaten: 46.132157° N 5.956362° E) bis nach Müstair im Kanton Graubünden (Koordinaten: 46.634655° N 10.463378° E).

Das Rennen verläuft hauptsächlich auf Strassen und Kieswegen, durchquert dreiundneunzig Gemeinden, sechs Kantone und überquert fünf Pässe, davon vier auf über 2000 Metern Höhe.

Die Teilnehmenden entdecken drei Landessprachen und bewundern atemberaubende Landschaften: glitzernde Seen, grüne Wälder, idyllische Täler und malerische Dörfer.

Zwei Drittel der Strecke verlaufen auf für Fahrräder vorgesehenen Routen und Wegen. Diese gut markierten Strecken bieten erhöhte Sicherheit und sind auch nachts problemlos zu Fuss begehbar.

Im Gegensatz zur vorherigen Ausgabe ist die vollständige Einhaltung der aufgezeichneten Strecke (GPS-Track) nun obligatorisch.

Anpassungen können jedoch gemäss den Bestimmungen von Artikel 6 vorgenommen werden.

Artikel 5. NAVIGATION

Etwa zwei Drittel der Strecke sind mit roten Schildern markiert, die mit einem Fahrradsymbol und einer Routennummer versehen sind, entsprechend den Angaben im Roadbook.

Das verbleibende Drittel ist teilweise mit kleinen roten Klebepfeilen markiert. Diese sind dezent, aber gut sichtbar für jene, die danach Ausschau halten, und ergänzen die Signalisation wirksam. Zusätzlich werden runde Etiketten angebracht: Sie sind auf einem leicht überstehenden, aluminisierten Hintergrund gedruckt, um ihre Sichtbarkeit auch bei eingeschränkten Bedingungen zu verbessern.

Die gesamte Markierung wird durch zwei Referenzinstrumente ergänzt: das Roadbook und den auf ein elektronisches Gerät herunterladbaren GPS-Track. Diese beiden Hilfsmittel bilden die offiziellen Orientierungspunkte der Strecke. Andere Signalisationen können nützlich sein, sind jedoch nicht auf der gesamten Strecke garantiert.

Artikel 6. PAUSEN, VERPFLEGUNG, SCHLAF

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer organisiert während des gesamten Rennens die eigene persönliche Unterstützung. Pausen sind völlig frei, um sich zu verpflegen, auszuruhen oder zu schlafen, auch abseits der Strecke. Die Teilnehmenden dürfen sich mit ihrem Begleitfahrzeug bewegen und die Strecke verlassen, um eine Ortschaft (Mahlzeiten, Unterkunft) oder einen anderen Ort ihrer Wahl zu erreichen, müssen jedoch ihre Fortsetzung genau an dem Punkt wieder aufnehmen, an dem sie unterbrochen wurde.

Artikel 7. KONTROLLEN

Die TransSwissRun ist ein «Gentlemen’s Race» — und selbstverständlich auch ein «Gentlewomen’s Race» — basierend auf Loyalität und gegenseitigem Vertrauen. Jede Läuferin und jeder Läufer verpflichtet sich, die gesamte Strecke ausschliesslich zu Fuss zurückzulegen, den Markierungen zu folgen und die im Roadbook enthaltenen Informationen zu beachten.

Ein elektronisches Geolokalisationssystem ermöglicht es, die Fortschritte der Teilnehmenden in Echtzeit zu verfolgen und zu analysieren.

Artikel 8. GEOLOKALISIERUNG

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trägt während des gesamten Rennens einen GPS-Tracker SOLUSTOP (Gewicht 60 Gramm) bei sich. Eine öffentlich zugängliche Internetseite ermöglicht es, die Position aller Teilnehmenden einzusehen und ihre Fortschritte zu verfolgen. Auch die Begleitpersonen und Mitglieder der Organisation werden permanent geolokalisiert, was die Sicherheit aller erheblich erhöht und Begegnungen entlang der Strecke erleichtert.

Artikel 9. AUFGABE / DNF

Im Falle eines Rennabbruchs informieren die Teilnehmenden so rasch wie möglich telefonisch über den Punkt, an dem sie ausgestiegen sind. Jede gemeldete Aufgabe gilt als endgültig.

Jede Person sowie ihr allfälliges Team ist selbst für den Transport zum Zielort sowie für die Rückreise nach Hause oder an einen anderen Ort ihrer Wahl verantwortlich. Die Organisation übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung und stellt keine Transportmittel zur Verfügung.

Es liegt daher an jeder Person, im Voraus die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um diese Wege selbstständig zu bewältigen.

Der Organisator kann jedoch nach Möglichkeit und ohne Verpflichtung Informationen oder punktuelle Unterstützung anbieten. Notfallnummern sind auf der Startnummer sowie im Roadbook angegeben.

Artikel 10. ANMELDUNG

Die Organisation behält sich das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen, wenn sie diese aus verschiedenen Gründen, die die Atmosphäre des Rennens beeinträchtigen könnten, nicht annehmen möchte. Die Ablehnung erfolgt nach freiem Ermessen und ist endgültig.

Unangemessenes Verhalten im Umfeld des Rennens (wie Betrug, Beleidigungen, Gefährdung usw.) führt zum Ausschluss.

Die Anmeldegebühr beträgt 375 CHF oder 375 € und umfasst das Roadbook, ein Set bedruckter Kleidung, das START-Abendessen am Freitag, 24. Juli, für zwei Personen (Läufer + 1 Begleitperson), das ZIEL-Mittagessen am Samstag, 1. August, für zwei Personen (1 Läufer + 1 Begleitperson), die Leihgabe eines GPS-Trackers sowie die Betreuung während einer Woche.

Zahlungsmodalitäten:

  • Eine Anzahlung von 200 CHF oder € ist innerhalb von 30 Tagen nach Bestätigung der Voranmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:
  • Kontoinhaber: Association Trans-Swiss-Run
  • Adresse: 1145 Bière, Schweiz
  • IBAN: CH27 8080 8004 4578 3463 2
  • BIC / SWIFT: RAIFCH22445
  • Bank: Raiffeisen du Mont-Tendre – Apples, Schweiz
  • Der Restbetrag ist spätestens am 30. Juni 2026 zu begleichen.
  • Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Organisator werden sämtliche geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet. Bei einem Rücktritt eines Teilnehmenden weniger als 30 Tage vor dem Start erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 10 bis. ANMELDUNG „SOLO"

Die TSR wurde für Läuferinnen und Läufer mit persönlicher, motorisierter Unterstützung konzipiert. Jede Person, die ohne Unterstützung antreten und die 503 Kilometer «solo» zurücklegen möchte, wird darauf hingewiesen, dass diese Herausforderung sehr anspruchsvoll ist. Es gibt keine offiziellen Verpflegungsposten, das Rennen ist nonstop, der Höhenunterschied beträchtlich, mehrere Sprachen werden gesprochen, und einige Streckenabschnitte liegen weit entfernt von Geschäften, Hotels und Restaurants, was eine Begleitung deutlich sicherer macht.

Artikel 11. BILDRECHTE

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erteilt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer dem Organisator ausdrücklich die Erlaubnis, ihren bzw. seinen Namen, ihr bzw. sein Bild, ihre bzw. seine Stimme und ihre bzw. seine sportliche Leistung im Rahmen dieser Veranstaltung zu nicht kommerziellen Zwecken zu verwenden oder verwenden zu lassen.

Artikel 12. VERSCHIEDENES

Der Organisator behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit anzupassen, um allfällige Lücken zu schliessen oder auf aussergewöhnliche Umstände zu reagieren, die er nicht kontrollieren kann.

Bière, den 10. Oktober 2025

Für den Verein Trans-Swiss-Run

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Der TransSwissRun 2026 erwartet Sie.

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